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Ausschreibung zum Herbstfest 2025

Das große oberbayerische Volksfest vom 30. August bis 14. September 2025!

Bewerbungen von modernen, zugkräftigen Fahr- und Schaugeschäften, Belustigungsbetrieben, Verkaufsgeschäften (keine Marktartikel, Textilien, Schmuck, Fotografen, Bierzelte und Biergärten sowie Promotion-Stände usw.) sind - für jedes Geschäft gesondert - bis 31. Oktober 2024 einzureichen an:

Wirtschaftlicher Verband
der Stadt und des Landkreises Rosenheim e.V.
Kaiserstr. 27
83022 Rosenheim.

Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nicht erwünscht. Telefonische Auskünfte über Zu-oder Absagen werden nicht erteilt! Bitte kein Einschreiben!

Die Bewerbungen müssen enthalten:

  1. Eine genaue Bezeichnung des Geschäftsbetriebes mit genauen Angaben der tatsächlichen Größe des Betriebes (inkl. z.B. Kühlwagen, Anbau etc.), mit aktuellen Fotos (Tag- und Nachtaufnahmen).
  2. Grundrissplan mit Angaben des Strombedarfs (in kW), Anzahl und Größe der Wohn-und Packwagen (nur begrenzte Aufnahme möglich).
  3. Zur weiteren Information reichen Sie bitte die für Rosenheim notwendigen Angaben wie Fahr- und Verkaufspreis mit ein.
  4. Kopie der Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten
  5. Aktueller TÜV-Nachweis
  6. Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und Eigentumsnachweis
  7. Angabe der Dauer der Schaustellertätigkeit
  8. Reisegewerbekarte
  9. Versicherungsnachweis in ausreichender Höhe

Bewerbungen ohne diese Angaben werden nicht berücksichtigt. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt.

Entscheidungen über Zulassungen erfolgen gemäß unserer aktuell gültigen Zulassungskriterien. (Einzusehen unter www.wirtschaftlicher-verband.de/kriterien-zulassung-herbstfest.html)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen keinen Rechtsanspruch auf einen Platz bzw. im Falle der Zulassung einen bestimmten Platz begründen. Den Bewerbungsunterlagen ist ein in entsprechender Größe adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Platz für Wohnwägen auf dem Gelände begrenzt ist. Die Packwägen müssen außerhalb des Geländes abgestellt werden.

Der Aufbau des Geschäftes wird nur gestattet, wenn das vollständige Platzgeld fristgemäß beim Veranstalter eingegangen ist. Die Beschicker werden von einem Gremium ausgewählt. Zulassungen ergehen ausschließlich schriftlich in Vertragsform. Mündliche Abmachungen und Zusagen sind nicht rechtsverbindlich. Im Falle einer Zulassung ist der Beschicker verpflichtet, vor Aufbau seines Betriebes, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Zugelassene Bewerber erhalten bis Ende Februar 2025 ein schriftliches Vertragsangebot. Vor diesem Zeitpunkt erfolgt keine gesonderte Nachricht. Betriebe, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung erhalten, können leider nicht berücksichtigt werden. Keine Mitteilung gilt als Absage.

Eine Haftung dafür, dass das Fest tatsächlich und zum/zur angegebenen Zeitpunkt bzw. Zeitdauer stattfindet, wird nicht übernommen. Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen zur Durchsetzung des Gestaltungswillen des Veranstalters festgestellt, kann der Veranstalter geeignete Betreiber anwerben und nachträglich in die Bewerberliste aufnehmen.

Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt!


Kriterien für die Zulassung von Bewerbern zum Rosenheimer Herbstfest

Das Rosenheimer Herbstfest findet seit 1931 auf der Loretowiese in Rosenheim statt und hat sich bis heute als traditionelles, familienfreundliches Volksfest für jedermann etabliert. Aufgrund der begrenzten Kapazität sind regelmäßig mehr Bewerbungen von Schaustellern und Standbetreibern als Stellplätze vorhanden.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei nach folgenden Kriterien:

  1. Bekanntheit
  2. Platzbedarf des Betriebs
  3. Bewährtheit
  4. Zuverlässigkeit des Betreibers /Bonität
  5. Ortsansässigkeit
  6. Gesamtattraktivität des Angebots
    (z.B. Preisgestaltung, Gestaltung des Verkaufswagens, Familienfreundlichkeit des Angebots, Qualität der Produkte, Sortiment, Service, Erscheinungsbild, u.a.)
  7. Vorrangigkeit der Familienbetriebe/ Familiennachfolge
  8. Vorrangigkeit des Reisegewerbes vor dem stehenden Gewerbe
  9. Zulassung von Neubewerbern
  10. Eigentumsnachweis
  11. Ergänzung des Gesamtangebots auf dem Herbstfest
  12. Bei Fahrgeschäften: Konstruktion, Zuverlässigkeit, Beleuchtung, Aufmachung der Rückwand und Erlebniswert, Akzeptanz bei den Besuchern im Sinn der Familienfreundlichkeit
  13. Keine Gastronomieerweiterung bis auf Weiteres
  14. Neuheiten-Faktor: mindestens 10 % sollen neuartige oder erstmalig auf das Herbstfest kommende Geschäfte sein
  15. Ökologische Aspekte (z.B. Nachhaltigkeit, Energiemanagement, Fair Trade, usw.)

Diese Kriterien gelten ab 10.08.2022 bis auf Weiteres.

Verabschiedet durch die Vorstandschaft des Wirtschaftlichen Verbandes der Stadt und des Landkreises Rosenheim e.V.